Aktuell

Leinenpflicht im Wald ab 1. April

Seit den 1. Januar 2023 ist das neue kantonale Jagdgesetz in Kraft. Darin ist auch eine Änderung im Hundegesetz festgehalten, welche ebenfalls seit Anfang 2023 gilt.
Im Wald und am Waldrand gilt jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht. Als Waldrand wird dabei eine Zone von bis zu 50 Metern Distanz zum Wald definiert.

Revidiertes Hundegesetz im Kanton Zürich

Das revidierte Hundegesetz ist seit 1. Juni 2025 in Kraft. Die grösste Neuerung ist, dass alle Hunde im Kanton Zürich ausbildungspflichtig sind, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.

Informationen zur obligatorischen Ausbildung bei Concanis folgen demnächst.

Herzlich Willkommen

Die Concanis beschäftigt sich mit den Beziehungen zwischen Menschen und Hunden, wie auch Menschen und Menschen. (CON - lateinisch: consulere = beraten) und (CANIS - lateinisch: canis = Hund).

Die Concanis bietet Ihnen Beratung und Unterstützung unter Nutzung neuster Erkenntnissen im Bereich Ernährung, Erziehung und der Auswahl eines für Sie geeigneten Hundes. Unsere Klienten beauftragen uns, weil wir sie dabei mit bewährter Methoden- und Umsetzungskompetenz sowie breiter Erfahrung in vielen kynologischen Bereichen unterstützen.

Dabei legen wir höchsten Wert auf optimale, gesunde, artgerechte und sanfte Lösungen. Um Ihren Nutzen zu maximieren, werden unsere „hundefreundlichen“ Konzepte individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Ein spezielles Life-Coaching und eine ganzheitliche Beratung, mit und ohne Hund, in den Sparten Kommunikation und Verhaltenstraining (Mensch/Mensch – Mensch/Hund – Hund/Hund) zeichnen unsere Fachbereiche aus.

Erfolgreiches Arbeiten heisst für uns, Ergebnisse zu erzielen, mit denen unsere Kunden, ihre vierbeinigen Freunde und wir selbst zufrieden sind.

Nur so können wir leistungsstarke Berater sein, deren Rat in einer partnerschaftlichen Beziehung gefragt ist.

Wir arbeiten sowohl mit erfahrenen Tierärzten, Homöopathen und Therapeuten, wie auch mit diversen renommierten Fachleuten in den Bereichen „Erziehung ohne Druck“ und „Ernährung auf gesunder und artgerechter Basis“ zusammen.

Team

Diana Gut

diana
  • Inhaberin
  • Dogman-Trainerin (DMT), Ausbildung bei der Institution Wakónda GmbH
  • Dogman-Welpentrainerin (DMWT), Ausbildung bei der Institution Wakónda GmbH
  • Welpen-, Junghunde- und Erziehungskursberechtigt (Bewilligung erteilt durch das Veterinäramt des Kantons Zürich)
  • Erwachsenenbildnerin SVEB1

Sibylle Walther-Waldvogel

sibylle
  • Kynologie Instruktor Schweiz / KIS, Ausbildung bei der Kynologie Schweiz GmbH
  • Junghunde- und Erziehungskursberechtigt (Bewilligung erteilt durch das Veterinäramt des Kantons Zürich)
  • Group and private lessons in English

Hundeschule

Obligatorischer Hundehalterkurs im Kanton Zürich

Trotz aufgehobenem Obligatorium der SKN-Kurse auf Bundesebene per 1.1.2017, sind die Hundehalterkurse im Kanton Zürich, für Hunde der Rassetypenliste I weiterhin Pflicht.

Was bedeutet das? Welche Hunde geören zur Rassetypenlist I?

Zur Rassetypenliste I gehören grosse oder massige Hundetypen. Als Richtwert dienen dabei die Grösse (mindestens 45cm Stockmass) und das Gewicht (mindestens 16kg Körpergewicht). Für diese Hunde ist das Absolvieren der nachfolgenden Kurse im Kanton Zürich obligatorisch.

Busse und abgelehnte Versicherungsleistungen im Schadensfall, sind die Folge, wenn dem nicht entsprochen wird.

  • Welpenförderung à 4 Lektionen an mindestens 4 Tagen bis zur 16. Lebenswoche.
  • Junghundekurs à 10 Lektionen an mindestens 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat.
  • Wenn die Welpenförderung und/oder der Junghundekurs nicht besucht worden sind: Erziehungskurs à 20 Lektionen an mindestens 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat.
  • Bei fehlender Welpenförderung durch die Vorbesitzer: zusätzlicher Besuch eines Erziehungskurses à 10 Lektionen an mindestens 5 Tagen innert Jahresfrist nach Abschluss des Junghundekurses.
  • Wenn der Junghundekurs nicht besucht worden ist: Erziehungskurs à 20 Lektionen an mindestens 10 Tagen zwischen dem 18. Lebensmonat und 8 Jahren.
  • Nach dem 8. Lebensjahr gibt es kein Kursobligatorium mehr.

Hausordnung

Hunde die bei uns die Schule besuchen, müssen gechipt, geimpft, entwurmt und versäubert sein. Für den Fall, dass doch mal ein Malheur passiert, Hundekotsäckchen mitbringen und bitte selber entsorgen. Bei der 1. Lektion den Impfausweis zur Überprüfung mitbringen. Bitte vor, während und nach der Ausbildung auf dem Übungsplatz den Hund an der Leine führen, so vermeiden wir unnötige Raufereien. Leine und Halsband sollten in Leder- oder Nylon gefertigt sein. Würge- und Stachelhalsbänder sind verboten!

Roll-Auszugsleinen (Flexi-Leinen) und Führgeschirre sind für die Hundeerziehung nicht geeignet und werden zur Arbeit während den Lektionen nicht empfohlen.

Kursdaten

Programm

Mo
Di
Mi14:00 - 15:00Plausch-Gruppe
Do9:00 - 10:00Erziehung / Junghund / Welpen
10:30 - 11:30Plausch-Gruppe
13:45 - 14:45Plausch-Gruppe
Fr8:45 - 9:45Plausch-Gruppe / Erziehung
10:00 - 11:00Plausch-Gruppe
Sa9:00 - 10:00Erziehung / Junghund
10:15 - 11:15Erziehung / Junghund / Welpen
    
Mo - SaPrivatlektionennach Vereinbarung

Kalender

An den rot markierten Tagen finden keine Kurse statt.

 

Preise

CHF
Privatlektion auf dem Hundeplatz100.-
Privatlektion individueller Standort120.-
Halbprivat (2 Teilnehmer)50.-
Kleingruppe (3 Teilnehmer)40.-
Gruppen ab 4 bis ca. 8 Teilnehmer30.-
Geführter Spaziergang ab 4 bis max. 8 Teilnehmer30.-
10er-Abo für Gruppen ab 4 Personen270.-
Obligatorischer Theoriekursnach Absprache
Obligatorischer Praxiskurs (6 Lektionen)300.-

Gruppen- und Privatlektionen dauern 60 Minuten.

Impressionen

Kontakt

Adresse

Concanis, Zürichstrasse 223, 8122 Binz
Diana Gut
 044 980 38 02
 079 209 63 89
 d.gut@ggaweb.ch

Sibylle (Deutsch/English)
 079 484 06 30
 sibylle.walther@gmail.com

Anfahrt

Zufahrt via Zollikonstrasse 2, neben dem Lädeli